Häufig gestellte Fragen
Der Tod eines Angehörigen bedeutet für die Hinterbliebenen neben Schmerz und Trauer auch die Konfrontation mit einer außergewöhnlichen Situation. Woran muss ich denken, was ist zu beachten?Im Folgenden haben wir Ihnen einige der am häufigsten gestellten Fragen und deren Antworten zusammengestellt.
Was ist zu erledigen?
- Bei einem Sterbefall im Haus, sofort den Arzt rufen.
- Die wichtigsten Papiere der bzw. des Verstorbenen bereithalten (s. auch unten)
- Setzen Sie sich mit einem Bestattungshaus, zu dem Sie Vertrauen haben, in Verbindung. Das Bestattungshaus Bertram erreichen Sie unter der
Tel.Nr. 02 14 - 4 70 25 - Eventuell entfernt wohnende Familienmitglieder benachrichtigen
- Den Arbeitgeber des bzw. der Verstorbenen benachrichtigen
Welche Papiere sollten bereit liegen?
- Gültigen Personalausweis oder Original-Meldebescheinigung der Meldebehörde
- Stammbuch (bei Verheirateten)
- Sterbeurkunde des Ehepartners (bei Verwitweten)
- Scheidungsurteil (bei Geschiedenen)
- Geburtsurkunde (bei Ledigen)
- Policen der Sterbegeldversicherung
- Mitgliedskarte, Bayer-Beistandskasse
- Mitgliedskarte, Bayer-Jubilarverein
- Bayer Personalnummer
- Rentenanpassungsmitteilungen
- Gewerkschaftsbuch
- Mitgliedsbuch VdK
- Mitgliedskarte der gesetzlichen Krankenkasse
- eventuell vorliegende Willenserklärungen, die Bestattung betreffend oder Bestattungsvorsorge-Vertrag
Was kann das Bestattungshaus für mich erledigen?
- Abholen und prüfen der Todesbescheinigung
- Bei dem zuständigen Standesamt den Sterbefall gem. Personenstandsgesetz zur Anzeige bringen
- Einleitung der Beantragung von Nutzungsrechten an Grabstellen
- Einleitung der Antragstellung auf Hinterbliebenenbezüge aus der gesetzlichen Rentenversicherung und eventuell aus Arbeitgeberkassen
- Erstellen von Trauerdrucksachen und Zeitungsannoncen
- Bestellen von Blumenschmuck und buchen von Musikern
- Terminfestlegung mit Friedhofsträgern und Geistlichen oder Trauerredner/in
- Kündigen von Versicherungsverträgen und Abonnement-Verträgen



